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Die Ankündigung von Bürokratieabbau durch die politisch Verantwortlichen hat für Unternehmer und Selbständige einen schalen Beigeschmack.
Erfahrungen zeigen, daß die Summe der Bürokratie stets deutlich angestiegen ist, auch wenn bei Einzelbestimmungen die Belastung zurückgefahren worden ist. Viele Politiker klammern in der Diskussion gerne alle bürokratischen Belastungen aus, die nur Risiken aber keine Aufgaben für Unternehmen nach sich ziehen. Daß dieses ein Denkfehler ist, zeigt die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien. Sicherlich ist kein Unternehmer dazu verpflichtet, zum Beispiel seine Einstellungspolitik nahtlos zu dokumentieren. Wird er jedoch zu Unrecht angeklagt, gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen zu haben, kann er seine Unschuld nicht beweisen.
Ermittlung und Messung der Bürokratiebelastung
Darum fordert der BDWi bei der Zusammenstellung bürokratischer Belastungen von Unternehmen nicht nur die offensichtlichen Belastungen – die vielfältigen Aufgaben die den Unternehmen übertragen werden – zu berücksichtigen, sondern auch die Risiken einzubeziehen. Nur so ist eine vollständige Darstellung möglich. Der BDWi begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die konkrete Bürokratiebelastung der Unternehmen nach dem Standardkostenverfahren zu messen. Genauso wichtig ist es, die Belastung durch gesetzliche Neuregelungen zuverlässig zu schätzen.
Institutionen zum Bürokratieabbau
Auf die Ermittlung bürokratischer Belastungen müssen auch Taten folgen. Ob der ehrenamtlich besetzte Normenkontrollrat das erforderliche politische Gewicht mitbringt, um die Bürokratie wirksam zu bekämpfen, bezweifelt der BDWi. Schließlich werden auch die Empfehlungen der Rechnungshöfe von den politischen Entscheidungsträgern ignoriert und dabei haben diese sogar Verfassungsrang. Darum fordert der BDWi, die Bürokratiekontrolle direkt beim Bundestag anzusiedeln.
Die beste Maßnahme zur Bürokratiebekämpfung ist die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips. Neue gesetzliche Regelungen der Länder werden von diesen auch umgesetzt, somit ist eine direkte Überprüfung und gegebenenfalls Überarbeitung möglich. Für Richtlinien aus Brüssel gilt dies nicht.
Forderungen des BDWi
Der BDWi fordert, für den Abbau der Bürokratie verbindliche Ziele zu vereinbaren. Dafür wird die Bürokratiebelastung der Unternehmen für die Aufgabenkomplexe, Arbeit und Soziales, Steuern und Genehmigungsverfahren gemessen. Als Zielvereinbarung muß die Belastung in den einzelnen Aufgabenkomplexen zumindest um 20 Prozent reduziert werden. Neue Gesetzesvorhaben müssen in die Zielvorgaben einbezogen werden. Das bedeutet, für die zusätzliche Belastung durch die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien oder die vorzeitige Abführung der Sozialversicherungsbeiträge wird an anderer Stelle im Aufgabenkomplex Arbeit und Soziales Bürokratie abgebaut.

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