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01. Januar 2012
Nur mit Wettbewerb funktioniert die Wirtschaft
KMUs halten die großen Mitbewerber auf Trab, indem sie wiederholt mit niedrigeren Preisen, besserem Service und schnelleren Innovationen neue Maßstäbe setzen.
Sehr geehrte Leser,
Wettbewerb ist der Motor unserer Marktwirtschaft. Unternehmen konkurrieren im Wettbewerb mit Angeboten um die Gunst der Kunden. Staat und Gesellschaft legen die Regeln (Gesetze) für den Wettbewerb fest und setzen diese durch. Wer gegen die Regeln verstößt, wird bestraft. Eigentlich ganz einfach.
Dass es so einfach doch nicht ist, eröffnet sich insbesondere all jenen Unternehmern, die mit sehr viel größeren und stärkeren Wettbewerbern konkurrieren. Darum müssen die Wettbewerbsgesetze regelmäßig an die neuen Rahmenbedingungen angepasst werden. Das passiert aktuell bei der laufenden Gesetzgebung zur achten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), mit der das Bundeswirtschaftsministerium befasst ist. Das GWB hat sich seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1958 bewährt und wird regelmäßig erneuert, auch um europäische Wettbewerbsregeln einzuarbeiten.
Kleine und mittlere Unternehmen sind auf fairen Wettbewerb angewiesen. Sie haben eine Schlüsselstellung inne. KMUs halten die großen Mitbewerber auf Trab, indem sie wiederholt mit niedrigeren Preisen, besserem Service und schnelleren Innovationen neue Maßstäbe setzen. In Märkten, in denen nur wenige marktmächtige Unternehmen agieren, ist das Risiko von abgestimmtem Verhalten zu Lasten der Kunden ungleich höher. Dafür sind nicht einmal Absprachen erforderlich. Angebote der Konkurrenz lassen sich problemlos beobachten und analysieren.
Die Konsequenz daraus muss sein, kleine und mittlere Unternehmen nicht nur im Rahmen des Wettbewerbsrechts zu schützen, sondern auch grundsätzlich für gute Rahmenbedingungen Sorge zu tragen. Zum Beispiel durch den Abbau von Bürokratie, die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und nicht zuletzt eine maßvolle Einkommensbesteuerung. Bei steuerpolitischen Diskussionen bleibt häufig die Tatsache unberücksichtigt, dass es sich bei den meisten kleinen und mittleren Unternehmen um Personengesellschaften handelt, die der Einkommenssteuer unterliegen.
Ihr
Werner Küsters
Präsident des BDWi
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