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01. Januar 2012
Freie Tankstellen gewährleisten Wettbewerb auf dem Kraftstoffmarkt
Der deutsche Markt für Mineralöl und Mineralölprodukte ist durch hohe Volumina gekennzeichnet.
Im Jahr 2010 betrug der Mineralölabsatz 106 Millionen Tonnen. Im mittelfristigen Trend sind die Weltmarktpreise für Rohöl auf dem Vormarsch. Preisrückgänge auf Grund von wirtschaftlichen Eintrübungen sind in diesem Zusammenhang nur Ausreißer. Den größten Anteil an den Preisen, die Unternehmen und Endverbraucher zahlen, machen Steuern aus. Dabei werden mit der Umsatzsteuer auf die Ökosteuer sogar Steuern auf Steuern erhoben. Bei Benzin beträgt der Steueranteil pro Liter rund 90 Cent. Vor Steuern fallen in Deutschland im europaweiten Vergleich mit die niedrigsten Benzinpreise an. Die Tankstellen verdienen nach Abzug der Kosten im Jahresdurchschnitt nur etwa einen Cent an einem Liter Benzin. Das spricht für einen funktionsfähigen Markt.
Vor diesen Hintergrund bekommen die regelmäßigen Vorwürfe aus der Politik wegen vermeintlich zu hoher Kraftstoffpreise einen faden Beigeschmack. Der Benzinpreis ist der Brotpreis des 21. Jahrhunderts. Politischer Wille vorausgesetzt wäre es ein Leichtes, die hohe Besteuerung von Kraftstoffen zu senken.
Österreichisches Modell
Die Landesregierung von Thüringen wird einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einbringen, auch in Deutschland das sogenannte „österreichische Modell“ zur Kraftstoffpreisregulierung einzuführen. Damit wäre es Tankstellen nur noch erlaubt, die Preise einmal am Tag anzuheben. Preissenkungen wären weiterhin möglich.
Das mit diesem Modell wirklich die Preise sinken würden, wird von allen Experten und sogar vom ADAC bezweifelt. Sogar negative Effekte sind nicht ausgeschlossen. Der Wettbewerb wird für einen festgelegten Zeitraum außer Kraft gesetzt. Auch in Österreich sind die Preise nach Einführung des Gesetzes nicht signifikant gesunken. Die Preisschwankungen in Deutschland sind letztendlich auch ein starkes Indiz für einen funktionstüchtigen Wettbewerb.
Verkauf unter Einstandspreis
Wer den Wettbewerb im Kraftstoffhandel stärken möchte, der muss bei der Stellung von freien Tankstellen im Markt ansetzen. Ein Baustein hierfür ist das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis im Rahmen des Wettbewerbsrechts. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) steht zur Novellierung an und wird noch in diesem Jahr im Bundestag behandelt.
Es ist wichtig, dass im Rahmen des GWB das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis in der Variante der so genannten Kosten-Preis-Schere im Wettbewerbsrecht erhalten bleibt. Diese Variante ist aber nur anwendbar, wenn der Anwender der Kosten-Preis-Schere gleichzeitig Lieferant des Beschwerdeführers/Klägers ist. Sofern keine Lieferbeziehungen zwischen den Parteien bestehen, geht die Norm regelmäßig ins Leere. Hier ist die Aufnahme des weiteren Tatbestandsmerkmals der „Einstandskosten“ in § 20 Abs. 4 Satz 2 Regelbeispiel 1 notwendig.
In der Vergangenheit ist die Anwendung der Norm auch an der Voraussetzung gescheitert, dass eine Preisabsenkung unter Einstandspreis „nicht nur gelegentlich“ erfolgt sein darf. Darum ist es notwendig, die Norm praxistauglicher zu formulieren.
Fazit
Nur wenn sich weiterhin die freien Tankstellen als Konkurrenten der konzerngebundenen Tankstellen in der Fläche halten können, sind Wettbewerbspreise auf dem deutschen Kraftstoffmarkt möglich.
Weit ärgerlicher als schwankende Preise, die sich an einer höheren Nachfrage an einzelnen Tagen und Zeiten orientieren, wären kontinuierlich überhöhte Preise. Dieses wäre bei einem reinen Oligopol der großen Kraftstoffkonzerne zu befürchten.
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