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01. Februar 2012

Altersvorsorge für Selbständige


Im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten und Beamten tragen Selbständige selber die Verantwortung für ihre Absicherung im Alter.


Je nach Betrieb, Branche und unternehmerischen Erfolg ist die Absicherung individuellen Erfordernissen angepasst.

Absicherung versus Eigenkapital

Dabei ist eine alterssichere (insolvenzsichere) Vorsorge, wie sie von der Deutschen Rentenversicherung definiert wird, in vielen Fällen nicht möglich. Hier besteht ein Zielkonflikt zur Unternehmensfinanzierung. Wenn es ein Merkmal gibt, dass kleinere Unternehmen (bis zu einer Million Euro Jahresumsatz / 90 Prozent aller Unternehmen) eint, dann ist das die durchschnittlich mangelhafte Ausstattung mit weniger als 10 Prozent Eigenkapital. Diese Unternehmen sind auf eine Kreditfinanzierung durch Banken angewiesen. Wenn aber nur wenig Eigenkapital zur Absicherung von Krediten vorhanden ist, kommt kaum ein Unternehmer daran vorbei, auch mit seiner Altersvorsorge für Kredite zu grade zu stehen. Dies mag man beklagen, eine echte Alternative ist jedoch nicht in Sicht.

Eigeninitiative

Für Unternehmer stellt sich grundsätzlich die Frage, wohin ihre Alterssicherungs-investitionen fließen sollen? Liegt es nicht auf der Hand vorrangig auf den eigenen Betrieb zu setzen? Hier ist der persönliche Einfluss auf den Erfolg am größten. Dieser hängt aber auch von den steuerlichen Rahmenbedingungen ab. In der Vergangenheit kam es hier zu mancher bösen Überraschung. So hat die letzte rot-grüne Bundesregierung die Besteuerung des Ausgleichsanspruchs für Handelsvertreter zu Lasten der betroffenen Unternehmer ausgeweitet.

Niedrige Einkommen

Rund eine Million Selbständige erzielen ein monatliches Einkommen von weniger als 1.100 Euro. Das damit keine tragfähige Altersvorsorge aufgebaut werden kann, liegt auf der Hand. Für eine Absicherung auf Grundsicherungsniveau sind 30 Beitragspunkte bzw 30 Jahre Einzahlungen von monatlich (zurzeit) 500 Euro erforderlich.

Eine Pflicht zur Altersvorsorge würde also entweder die Bereitschaft zur Selbständigkeit spürbar nach unten drücken oder erhebliche Zuschüsse aus anderen Kassen nach sich ziehen. Weder das eine noch das andere kann ernsthaft von den verantwortlichen Parteien gewollt sein.

Trauma: Gesetz zur Scheinselbständigkeit

Der letzte Versuch mit einem ähnlich gestrickten Gesetz hat 1999 soziale Verwerfungen verursacht. Das Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit führte dazu, dass „scheinselbständige“ Unternehmer erhebliche Nachzahlungen an Sozialversicherungsbeiträgen zu leisten hatten. Insbesondere für Unternehmer mit geringen Einnahmen war das eine traumatische Erfahrung. Der Gesetzgeber hat seinen Fehler nach einigen Jahren korrigiert.

Gesetz zur Insolvenzsicherung

Mit dem Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge existiert bereits heute eine Grundlage zur Absicherung von Selbständigen. Auf dessen Basis ist es möglich, das Armutsrisiko zu senken, auch ohne die Bereitschaft zur Selbständigkeit auf breiter Front auszubremsen.

Fazit

Wie bereits beim Gesetz zur Scheinselbständigkeit machen sich die Gewerkschaften für eine Zwangsmitgliedschaft der Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) stark. Auch die DRV hat ein großes Interesse an diesem Thema, brächte es doch einen erheblichen Zuwachs an Bedeutung mit sich. Den betroffenen Unternehmern ist damit aber nicht geholfen.

 


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