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05. März 2009

Wie geht es weiter mit dem Bürokratieabbauprogramm der Bundesregierung?

Die Bundesregierung setzt ihr Programm zum Bürokratieabbau fort.


Zum Stichtag 30. September 2006 haben alle Bundesministerien ihren Bestand an so genannten Informationspflichten der Wirtschaft dem Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt. Aufgabe des Statistischen Bundesamtes war es, die Belastung zu ermitteln, die der Wirtschaft auf Grund von Informationspflichten entstehen. Insgesamt wurden Bürokratiekosten in Folge von Informationspflichten der Wirtschaft von rund 47,6 Milliarden Euro pro Jahr ermittelt. Bei der Ermittlung wurden auch die Vertreter der Wirtschaft einbezogen. Der Dienstleistungssektor wurde vom BDWi vertreten. Die Bürokratiekosten sollen bis zum Jahr 2011 um 25 Prozent gesenkt werden. Bisher hat die Bundesregierung Maßnahmen beschlossen, die zu einer jährlichen Entlastung der Wirtschaft in Höhe von sieben Milliarden Euro führen.

Informationspflichten

Allerdings bilden die Informationspflichten nur einen Teil der Bürokratiebelastung in den Unternehmen ab, wie an Hand der Definition im Gesetz deutlich wird: „Informationspflichten sind aufgrund von Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung oder Verwaltungsvorschrift bestehende Verpflichtungen, Daten und sonstige Informationen für Behörden oder Dritte zu beschaffen, verfügbar zu halten oder zu übermitteln.“ Dennoch ist das Programm der Bundesregierung zu begrüßen. Ist es doch gelungen, der Belastung von Unternehmen durch Bürokratie einen spürbar höheren Stellenwert zu verschaffen.

Normenkontrollrat

Eine wichtige Neuerung ist, dass der Normenkontrollrat zu allen neuen Gesetzen vorab eine Stellungnahme hinsichtlich der erwartenden Bürokratiebelastung erstellt. Die Schätzungen der zusätzlichen Belastungen stammen allerdings von den Ministerien, die die Gesetzesvorschläge erstellen. Dem Normenkontrollrat obliegt es dann, die Schätzungen zu überprüfen. Hier wäre die Beauftragung einer unabhängigen Instanz wünschenswert, auch wenn das zusätzliche Kosten verursachen würde.   

Wie geht es weiter?

Nach dem Stichtag 30. September 2006 sind zum einen neue Gesetze mit zusätzlichen Informationspflichten entstanden. Auf der anderen Seite sind im Rahmen der Mittelstandsentlastungsgesetze Informationspflichten geändert oder abgeschafft worden. Aus diesem Grund wird das Programm der Bundesregierung fortgesetzt. Das Statistische Bundesamt ist beauftragt, auch die Belastungen in allen neu hinzukommenden Gesetzen zu ermitteln. Somit werden in Zukunft alle Belastungen einer regelmäßigen Kontrolle unterzogen. Damit wird es für die Betroffenen einfacher, Verbesserungen und Vereinfachungen bei belastenden Informationspflichten auf den Weg zu bringen.

Wahljahr 2009: Thema Bürokratieabbau

Bürokratiebelastung für Unternehmen ist viel mehr als die Belastung durch Informationspflichten. Viele gesetzliche Bestimmungen belasten die Wirtschaft mit zusätzlicher Bürokratie. Ein Paradebeispiel für den beschäftigungsintensiven Dienstleistungssektor ist das Arbeitsrecht. Insbesondere kleine Unternehmen sind vielfach überfordert, allen Bestimmungen gerecht zu werden. Dafür sind diese viel zu umfangreich. Ein viel versprechendes Reformprojekt in diesem Zusammenhang ist das einheitliche Arbeitsgesetzbuch. Damit wäre jedoch nicht das Problem der ausufernden Dokumentationspflichten gelöst. Um bei möglichen Prozessen zu bestehen, so zum Beispiel bei Diskriminierungsvorwürfen, müssen die Unterlagen im Zusammenhang von Stellenbesetzungen haarklein dokumentiert werden. 

Bürokratieabbau ist ein wichtiges Anliegen der Dienstleistungswirtschaft. Mit diesem Thema können alle Parteien bei den Unternehmen im laufenden Wahljahr punkten.

 


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