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19. März 2009

Konsequenzen aus dem Amoklauf – Jugendschutz im Internet

Am Mittwoch, dem 18. März 2009 fand im Deutschen Bundestag eine Aktuelle Stunde zu dem Amoklauf in Winneden statt. Die Ursachen für den Amoklauf sind vielfältig.


Als eine der Ursachen wird die Nutzung gewaltverherrlichender Medien - insbesondere von Computerspielen - durch Jugendliche diskutiert. Hierzu gibt es keine einheitliche Haltung der Wissenschaft. Dennoch wird ein Verbot dieser Spiele – auch für Erwachsene – gefordert. Unbestritten ist jedoch, dass die Nutzung dieser Medien für Jugendliche nicht zulässig ist. Dennoch ist über das Internet ein Zugriff auf jugendgefährdende Inhalte für Jugendliche ohne Einschränkung möglich. Besondere technische Expertise ist hierfür nicht erforderlich. 

Gewaltbereitschaft und Computerspiele

Einen direkten Zusammenhang zwischen Gewaltspielen und eigener Gewaltausübung konnte Prof. Dr. Jost Reinecke, Soziologe an der Universität Bielefeld, in einer sechs Jahre laufenden Studie mit 3.400 Duisburger Schülern nicht feststellen: Der Inhalt der meisten Gewaltspiele, insbesondere der Ego-Shooter, ist Besorgnis erregend. Auch, dass vor allem Jungen aller Schulformen einen großen Teil ihrer Zeit mit solchen Spielen verbringen." Von den Spielern könnten jedoch die allermeisten zwischen realer und virtueller Welt unterscheiden.

Einen Zusammenhang zwischen Gewaltbereitschaft und dem Konsum von Gewalt bei Jugendlichen ermittelte u. a. Prof. Günter Hüber von der Universität Tübingen in einer Studie mit 635 Schülern. Im Laufe der Jahre steige die Gewaltbereitschaft mit einem zunehmenden Konsum medialer Gewalt.

Beide Studien stammen aus dem letzten Jahr. Dass die Ergebnisse dieser Studien sehr kritisch geprüft werden müssen, wird anhand der Methodik der Studie aus Tübingen deutlich. Die 12 bis 14 Jahre alten Schüler wurden im Abstand von zwei Jahren mit einem Fragebogen befragt. Ein solcher Ansatz ist allenfalls bedingt geeignet.

Wer trägt die Verantwortung?

Die Verantwortung für die Verfügbarkeit von jugendgefährdenden Medien wird in der politischen Debatte gerne verwischt. Im stationären Handel und in Videotheken sind Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen transparent und demzufolge können die Verantwortlichen mit geringem Aufwand von den Strafverfolgungsbehörden bestraft werden. Die Strafen sind – auch finanziell – spürbar.

Bei Jugendschutzverstößen im Internet verhält es sich anders. Die Internetseiten auf denen jugendgefährdende Inhalte zur Verfügung gestellt werden, liegen in der Regel auf ausländischen Servern. Das führt dazu, dass eine Strafverfolgung kaum möglich ist. Allerdings stellen deutsche Internet Service Provider die Infrastruktur zur Verfügung, mit der Nutzer aus Deutschland Zugriff auf diese Internetseiten haben. Bislang weisen die Internet Service Provider jegliche Verantwortung für die Jugendschutzverstöße von sich. Interessanterweise spielen aber insbesondere die schnellen Downloadmöglichkeiten bei der Vermarktung von Internetanschlüssen eine wichtige Rolle.

Maßnahmen: Jugendschutz im Internet

Die Forderung nach konkreten Maßnahmen ist aus der Sicht des BDWi nur bedingt zielführend. Besser ist es, den Internet Service Providern die gesetzliche Vorgabe zu machen, die Verbreitung von jugendgefährdenden Inhalten einzudämmen. Nur diese haben das Know-how, hierfür geeignete Maßnahmen einzusetzen. Dabei steht es nicht zur Debatte, die Bereitstellung jugendgefährdender Inhalte vollständig zu unterbinden. Dieses ist sicher nicht möglich. Es sollte jedoch möglich sein, den Zugriff auf die Inhalte spürbar zu erschweren.

Der BDWi hat bereits vorgeschlagen, den Internet Service Providern die Vorgabe zu machen, den illegalen Datenverkehr auf unter 10 Prozent einzudämmen. Zurzeit liegt der Anteil bei 70 Prozent.     


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