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29. Januar 2009
Gebietsheimische Gehölze ?
Verehrte Leser,
lieben Sie Märchen? Dann lassen Sie sich eines erzählen:
 |  Markus Guhl Bundesgeschäftsführer der BDWi
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Es war einmal ein norddeutscher Jüngling, der liebte ein Mädchen in Bayern. Die Entfernung war so groß, dass der Jüngling darüber sinnierte, wie er seiner Angebeteten einen echten Liebesbeweis erbringen könnte, der sie stets seiner Liebe versicherte.
Lange saß er so da unter einer alten Eiche und als plötzlich eine ihrer Früchte auf sein Haupt viel, da dachte er plötzlich für sich: „Die Deutsche Eiche – ist sie nicht ein Symbol für Unerschütterlichkeit? Ja“, und er beschloss, eine junge aber kräftige Eiche aus seinen heimischen Wäldern nach Bayern zu seiner Geliebten zu bringen.
Mit großem Tamtam erreichte der Jüngling den ländlichen Gutshof seiner Maid im tiefsten Bayern; den Baum geschmückt mit vielen bunten Fähnchen. Ach, und wie war die Freude groß, als die Geliebte der Ankunft und des prächtigen Geschenkes des Jüngling gewahr wurde.
„Oh, mein Geliebter. Ich bin so ergriffen. Lass uns den stattlichen Baum gleich hinter dem Acker am Waldesrand pflanzen. Von meinem Fenster her kann ich jeden Tag den Pfand deiner Liebe bewundern.“ So wurde der Baum gepflanzt und alle freuten sich und wollten nun noch ein Herz in den Stamm ritzen, um die Liebe ewig zu besiegeln.
Doch da verfinsterte sich der Himmel und gleichsam trat aus dem Unterholz ein bayerischer Amtmann hervor. „Oh nein, welch Frevel. In bayerischen Wäldern dürfen keine norddeutschen Eichen wachsen. Denn sie gehören nicht hierher. Gleich werde ich Hand anlegen und mit kühnem Schnitt den Stamm fällen!“ Gesagt, getan.
Und wie der Baum, bekamen auch der Jüngling und seine Geliebte einen inneren Stich ins Herz. Sie sanken beieinander nieder und starben gleichsam in ihrem Gram.
Dieses Märchen ist bizarr? Vielleicht; aber es könnte Realität werden. Nämlich dann, wenn die Regelung über gebietsheimische Gehölze ins Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen wird. Hier ist wirklich vorgesehen, dass heimische Pflanzen nicht mehr überregional verpflanzt werden dürfen: also keine Eiche aus Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg.
Zwar scheint das Umweltgesetzbuch im Augenblick gescheitert, aber trotzdem droht diese Regelung weiter: im Rahmen eines isolierten Bundesnaturschutzgesetzes oder durch Länderregelungen. Die Politik sollte sich aber überlegen, ob sie eine solche Regelung weiter verfolgt oder sinnvollerweise zurück nimmt.
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