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19. März 2009

Vertrieb von Finanzdienstleistungen

Verehrte Leser,

die Krise an den Finanzmärkten wird auch Folgen für den Vertrieb von Finanzdienstleistungen haben.

Markus Guhl Bundesgeschäftsführer der BDWi

So erarbeitet die Regierungskoalition Kriterien, die künftig die Vermittlung von Finanzdienstleistungsprodukten transparenter und qualitativ besser gestalten sollen. Dagegen ist nichts einzuwenden, denn in der Tat existiert in einigen Bereichen der Finanzdienstleistungswirtschaft eine Art „grauer Markt“, der bisher überhaupt nicht reguliert ist.

Die Finanzdienstleistungs- und Versicherungsvermittlungsverbände im BDWi bemühen sich schon seit langem darum, diesen Markt, wie die übrigen Bereiche der Vermittlerbranche, so zu regulieren, dass schwarze Schafe vertrieben, gleichsam aber der Markt nicht zerstört wird.

Dabei bietet sich als Vorbild das neu gefasste Versicherungsvertragsgesetz an, das die Zulassung und Registrierung von Versicherungsvermittlern und Maklern, sowie die Transparenz und die mögliche Haftung beim Vertrieb von Versicherungsprodukten regelt. Dieses könnte ohne großen Aufwand auf den Vertrieb von Finanzdienstleistungsprodukten übertragen werden. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Produktinformationen mit Hilfe eines Produktblattes auf wenigen Seiten zusammengefasst werden. Der im Bereich der Versicherungen vorgeschriebene umfassende Katalog, der dem Kunden überreicht werden muss – nicht selten dicker als hundert Seiten – hat eher zu Intransparenz als zu besseren Informationen des Verbrauchers geführt.

Abzulehnen ist die Überlegung, die vor allem in der SPD angestellt wird, einen Produkt-TÜV einzuführen. Denn letztlich kann eine wie auch immer geartete Zertifizierung keine qualitative Garantie in Hinblick auf eine Anlage bieten. Allenfalls wird dem Verbraucher eine Scheinsicherheit vorgespiegelt, die jedoch wenig werthaltig ist. Es ist anzunehmen, dass noch vor wenigen Monaten Produkte der Lehman-Brothers beste Bewertungen erzielt hätten. Der Lauf der Dinge ist bekannt…

Ganz wesentlich ist hingegen, dass künftig jeder Vermittler von Finanzdienstleistungsprodukten eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung besitzt, die bei Beratungsfehlern eintritt. Gerade dies wird zu einer Konsolidierung des Marktes beitragen und unseriöse Anbieter verdrängen.

Es grüßt aus Berlin

Markus Guhl


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