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01. Juli 2011
Finanzdienstleistungen – Böcke und Gärtner
Sehr geehrte Leser,
die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts vorgelegt.
Auch der Bundesrat hat hierzu eine Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen abgegeben. Sollten diese Vorschläge in die Tat umgesetzt werden, hätte das fatale Auswirkungen auf den Wettbewerb. Mit den freien Vermittlern würde ein wichtiger Garant für ein breites Angebot an Finanzanlagen vom Markt verschwinden.
Die Vermittlung von Finanzanlagen benötigt eine qualifizierte Beratung auch durch bankenunabhängige Anlagevermittler. Sie wird durch den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung sichergestellt. Der Bundesrat weist den Vorschlag zurück. Mit der Folge, dass jeder Einzelne der heute selbstständigen Berater zukünftig eine Lizenz als Finanzdienstleistungsinstitut zu erwerben hätte. Das kann weder aus finanziellen noch aus organisatorischen Gründen geleistet werden und würde zu einer Abschaffung des Berufsbildes des freien Anlageberaters führen. Auch die mittelständischen Beratungsgesellschaften hätten keine Existenzgrundlage mehr.
Anleger wären zukünftig gezwungen, sich in diesem Segment ausschließlich von Banken beraten zu lassen. Dieser Vorschlag hätte unmittelbar verbraucherschädigende Auswirkungen. Gerade im Bereich der Bankenberatung erfolgten in diesem Marksegment in der Vergangenheit erhebliche Fehlleistungen.
Nur durch die Unterstellung der freien Beratern unter die Aufsicht der BaFin könne ein adäquater Anlegerschutz erreicht werden kann; so die Haltung des Bundesrates. Dabei haben sich die Gewerbeämter bereits im Rahmen des Versicherungsvermittlerrechts bewährt. Der gleiche Apparat könnte auch für die Aufsicht der Anlagevermittler eingesetzt werden, ohne das zusätzliche Bürokratie entstehen müsste.
Ihr
Werner Küsters
Präsident des BDWi
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