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04. Dezember 2008
BDWi im Meinungsaustausch mit der bremischen Arbeits- und Sozialsenatorin, Ingelore Rosenkötter
Zu einem Meinungsaustausch kam der BDWi unter Leitung von Präsident Küsters mit der bremischen Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales, Ingelore Rosenkötter, zusammen.
 |  Bild vergrößern Ingelore Rosenkötter (3. v. l.), Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales, im Gespräch mit dem BDWi |
Ebenso nahm an dem Gespräch der zuständige Staatsrat Schuster teil.
Von Seiten des Bundesverbands privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe (vpk) wurde darauf verwiesen, dass nach dem neuen Kinderförderungsgesetz die Länder die Möglichkeit haben, auch private Träger im Bereich der Kleinkinderbetreuung staatlich zu fördern. Dies sei angesichts der Leistungsfähigkeit der privaten Einrichtungen, aber auch wegen des großen Bedarfs an Einrichtungen dringend geboten.
Diese Auffassung wurde von der Senatorin nicht geteilt. Man wolle die benötigten Kapazitäten ausschließlich im Bereich staatlicher und gemeinnütziger Anbieter schaffen. Dies bedeute auch, dass die Förderung alleine auf diesen Kreis begrenzt bleibe. Staatsrat Schuster lehnte es ab, dass sich im Bereich der Kinderbetreuung private Unternehmen „tummeln“. Qualität spiele in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Im Bereich der stationären und ambulanten Dienste berichteten die Vertreter des Bundesverbands privater Anbieter Sozialer Dienste (bpa) von den gelungenen Bemühungen, in Bremen endlich einen Ausbildungsgang in der Pflege einzuführen. Man habe dies durch eine freiwillige Vereinbarung der Betriebe erreicht. Es sei jedoch jetzt wichtig, dass die Mehrkosten, die dadurch entstünden, von allen Betrieben getragen würden bzw. dass sie von den Pflegekassen berücksichtigt würden.
Die Senatorin begrüßte diesen Erfolg der privaten Pflegebetriebe. Man werde die Verhandlungen mit den Pflegekassen begleiten und darauf hinwirken, dass Ausbildungsbetriebe keine Benachteiligungen erfahren.
Darüber hinaus machte der bpa darauf aufmerksam, dass die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) in Bremen beabsichtige, minderwertige Inkontinenzmaterialien zu verwenden. In Niedersachsen, wo diese Materialien bereits Anwendung fänden, seien die Mängel bereits offen zu Tage getreten. Ab Januar wolle die AOK diese Materialien auch in Bremen verwenden.
Senatorin Rosenkötter bedankte sich für die frühzeitige Warnung. Man werde diese Sache kritisch unter die Lupe nehmen.
Der nordwestdeutsche Automatenverband warb dafür, das gewerbliche Unterhaltungsautomatenspiel so zu regulieren, dass auch künftig die Unternehmen am Markt tätig sein könnten. Zusammen mit dem Spielerschutz, der von der Branche selber massiv unterstützt werde, seien die bisherigen gesetzlichen Regelungen ausreichend, um die Spielsucht wirksam zu bekämpfen. Vor diesem Hintergrund sei auch eine zu hohe Besteuerung der Unternehmen nicht sinnvoll.
Frau Rosenkötter räumte ein, dass sie sich bisher mit den Spielerschutzbestrebungen der Automatenunternehmer kaum befasst habe. Gleichwohl werde sie die künftige Entwicklung dieses Bereiches weiterhin kritisch betrachten.
Der Landesverband Garten- und Landschaftsbau Bremen/Niedersachsen brachte die Ausführung der Spielplatzpflege in Bremen durch gemeinnützige Beschäftigungsträger zur Sprache. Dieser Markt sei dadurch in den letzten Jahren den privaten Galabau-Betrieben weggebrochen, was zu Umsatzeinbußen geführt habe.
Die Senatorin bezweifelte, dass dieses Betätigungsfeld wirklich lukrativ sei für private Unternehmen. Darüber hinaus müsse man diesen Bereich nutzen, um Personen mit Beschäftigungshemmnissen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Staatsrat verteidigte die Praxis darüber hinaus damit, dass nicht alle Bereiche dem Wettbewerb zugänglich sein müssten.
Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) berichtete davon, dass das Bundesnaturschutzgesetz in seiner im Augenblick geplanten Form zu erheblichen Arbeitsplatzverlusten in der Metropolregion Bremen nach sich ziehen wird. Durch die Beschränkung auf gebietsheimische Gehölze, die nur noch regional verpflanzt werden sollen, wäre der Bestand der großen norddeutschen Baumschulen gefährdet. Ökologisch sei die vorgesehene Begrenzung, z. B. niedersächsische Eichen nicht mehr nach Bayern verpflanzen zu dürfen, ohnehin zweifelhaft.
Die Senatorin sagte zu, den Umweltsenator in Hinblick auf die anstehenden Beratungen des Gesetzes im Bundesrat für diese Problematik zu sensibilisieren.
Abschließend dankten beide Seiten für den offenen und konstruktiven Dialog, der bei gegebenem Anlass fortgeführt werden wird.
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