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12. März 2009

BDWi trifft den nordrheinwestfälischen Innovationsminister Andreas Pinkwart

Zu einem Gespräch über aktuelle politische Themen der Dienstleistungswirtschaft kam am 12. März 2009 der BDWi mit dem nordrheinwestfälischen Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie, Andreas Pinkwart zusammen.



Meinungsaustausch mit Minister Pinkwart (3. v. l.)


BDWi-Vizepräsident Karl Besse unterstrich eingangs die gute Zusammenarbeit mit dem Minister in der Vergangenheit. Dies, so Pinkwart, wolle er auch in Zukunft so halten, da die Entwicklung der Dienstleistungswirtschaft nach wie vor spannend und dynamisch verlaufe.

Als Beispiel hierfür können die Bemühungen des Bundesverbands Zeitarbeit (BZA) gelten, die Aus- und Weiterbildung in dieser Branche weiter voranzutreiben. So wird hier über die Einführung eines Bachelor- und Masterstudienganges nachgedacht. Pinkwart schlug vor, einen Modellstudiengang an einer Fachhochschule in Nordrhein-Westfalen einzurichten. Die Zeitarbeit sei eine wichtige Branche mit weiter wachsendem Potential, das unbedingt gefördert werden müsse. Ebenso sagte Pinkwart den Zeitarbeitsunternehmen Unterstützung zu, die geringqualifizierte junge Zeitarbeitsnehmer betrieblich aus- und fortbilden.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) problematisierte den stockenden Bürokratieabbau beim Medizinproduktegesetz. Hier seien Möglichkeiten gegeben, die jedoch im Augenblick nicht wahrgenommen würden. Pinkwart machte deutlich, dass er sich daher der Sache noch einmal annehmen wolle, denn auch er sehe ein Entbürokratisierungspotential in diesem Bereich. Ebenso kritisierte der bpa den Mindestlohn in der Pflege, der ohne Berücksichtigung der privaten Pflegeunternehmen eingeführt werde. Der Minister machte deutlich, dass die FDP einen quasi gesetzlichen Mindestlohn über das Mindestarbeitsbedingungengesetz ablehne. Allgemeinverbindliche Lohnvereinbarungen könnten nur die Tarifparteien abschließen.

Der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) betonte, dass dies in dieser Branche gelungen sei. So habe man den Weg ins Entsendegesetz beschritten. Pinkwart sah dies als einen gangbaren Weg an.

Darüber hinaus warb der BDWS für eine politische Unterstützung in Hinblick auf die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit des BDWS-Tarifvertrages. In den Tarifausschüssen sei dies regelmäßig schwer oder kaum durchzusetzen. Pinkwart sagte hier eine eingehende Prüfung zu.

Positiv äußerte er sich zu der Forderung des BDWi, künftig als Spitzenverband für die Dienstleistungswirtschaft anerkannt zu werden. Der Dienstleistungsbereich sei ökonomisch wichtig und weiter wachsend und habe vielfach andere Interessen als die übrigen Wirtschaftszweige. Die Forderung des BDWi solle aus seiner Sicht daher offensiv in die politische Debatte getragen werden.

In Hinblick auf das Insolvenzrecht regte der BDWS an, künftig die Dienstleistungswirtschaft besser zu berücksichtigen. So seien die Mitarbeiter von Wach- und Sicherheitsunternehmen, die in einem Auftragsunternehmen tätig sind, im Falle der Insolvenz dieses Auftragsunternehmens nicht insolvenzgeldberechtigt. Dadurch kämen auf das Wach- und Sicherheitsunternehmen erhebliche finanzielle Belastungen zu, weil das insolvente Unternehmen selbst den Auftrag nicht mehr bezahle. Es sei daher darüber nachzudenken, klassische, an Dienstleister „outgesourcte“ Tätigkeiten in einem Unternehmen in die Zahlung des Insolvenzgeldes einzuschließen. Pinkwart sah die Notwendigkeit, neue Entwicklungen, wie etwa das Outsourcing im Insolvenzrecht zu bedenken. Es wäre für den BDWi sinnvoll, in dieser Richtung einmal über ein Gutachten nachzudenken, um diese Problematik inhaltlich besser erfassen zu können.

Der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) betonte die Notwendigkeit der Umsetzung des im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Verbots von Glücksspielen im Internet. Dieses illegale Glücksspiel verursache einen immensen wirtschaftlichen und steuerlichen Schaden. Pinkwart sagte zu, diese Thematik innerhalb der Landesregierung zu besprechen und eine schnellstmögliche Rückmeldung über den Stand der Dinge bei der Umsetzung des Verbots zu geben.

Darüber hinaus mahnte der BA die dringend notwendige Umsetzung der Innovationsklausel bei der Gesetzgebung zum Rauchverbot an. Die Spielstätten benötigten endlich die Klarheit darüber, inwieweit und in welcher Art Raucherräume eingerichtet werden könnten. Der Minister verwies darauf, dass die Landesregierung an einer praktikablen Lösung arbeite, wobei im Augenblick die Höhe der Grenzwerte strittig seien.

Abschließend betonten der BDWi und der Minister gleichermaßen, dass das Thema „innovative Dienstleistungen“ in der Öffentlichkeit und der politischen Debatte zu wenig verankert sei. Man wolle in den nächsten Monaten ausloten, wie dieses Thema künftig besser besetzt werden könne.

 


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