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25. August 2009
Vermittlung von Versicherungen und Fianzdienstleistungen - Gespräch im Bundesverbraucherschutzministerium
Am 25. August traf der BDWi zu einem Gespräch mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Ursula Heinen zusammen.
 |  Gespräch mit der Parlamentarischen Staatsskretärin Ursula Heinen (4. v. l.) |
Im BDWi ist mit den Verbänden Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), dem Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM), dem Bundesverband der Assekuranzführungskräfte (VGA), dem Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) und dem Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa (VOTUM) nahezu der gesamte Vertrieb von Versicherungen und Finanzdienstleistungen vertreten. Die Gesprächsleitung hatte BDWi-Vizepräsident Michael H. Heinz inne.
Im Mittelpunkt des Gespräches stand die Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen der Bundesverbraucherschutzministerin Aigner. Das dieses Thema auch in der nächsten Legislaturperiode auf der Agenda stehen wird ist sicher, unabhängig davon, wie sich die nächste Bundesregierung dann zusammensetzt.
Regulierung von Vermittlern
Eine einheitliche Berufsqualifikation und Haftung aller Vermittler von Versicherungen und Finanzdienstleistungen forderte Frank Rottenbacher vom Bundesverband Finanzdienstleistung. Nur so seien Qualitätsstandards zu sichern. Auch für Banken und Versicherungen dürfe es keine Ausnahmen geben.
Frau Heinen machte deutlich, dass auch sie die Forderung nach einer einheitliche Regulierung teile. Dieses sei ein notwendiges Projekt für die nächste Legislaturperiode.
Zukunftsmodell Honorarberatung?
Auf Kritik der BDWi-Vertreter stieß das Thema Honorarberatung. Matthias Leidt vom Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa machte deutlich, dass dem Thema Honorarberatung zu viel Aufmerksamkeit zu teil werde. Es gebe in Deutschland nur 170 Honorarberater. Die Debatte würde von den eigentlichen Problemen ablenken. Dr. Jenssen vom Verband Deutscher Versicherungsmakler erläuterte den Unterschied zwischen mechanischen und individuellen Vergütungssystemen. Während im bislang bestehenden mechanischen Vergütungssystem die Vergütung einen festen Anteil der Versicherungssumme ausmache, sei die individuelle Vergütung frei verhandelbar. Bislang würden höhere Versicherungsabschlüsse niedrigere Abschlüsse quersubventionieren. Dieses wäre im Rahmen eines individuellen Vergütungssystem – der Umstellung auf die Honorarberatung – nicht mehr gegeben. Das hätte gravierende soziale Auswirkungen. Frau Heinen vertrat den Standpunkt, dass die Honorarberatung zwar nicht für alle Marktteilnehmer geeignet sei, aber für einige die bessere Lösung wäre.
Verbraucherschutz und Informationspolitik der Bundesregierung
Die Informationspolitik der Bundesregierung und der Verbraucherschutzzentralen zur Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen wurde ebenfalls vom BDWi kritisiert. BDWi-Vizepräsident Heinz machte deutlich, dass unter anderem in eine aktuelle Informationsbroschüre des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) zur privaten Altersvorsorge und ein Videobeitrag der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Vermittler von Versicherungen und Finanzdienstleistungen diskriminiere. Auch der Ampel-Check der Verbraucherzentrale Hamburg wäre für die Praxis ungeeignet, so Rottenbacher vom Bundesverband Finanzdienstleistung. Staatlich geförderte Produkte – wie zum Beispiel die Rürup-Rente – wären mit der Warnfarbe rot versehen. Frau Heinen entgegnete, das die Verbraucherzentralen die umstrittenen Beiträge bereits zurückgezogen hätten. Bei der Broschüre des BMAS könnten die Bedenken in die nächste Auflage einfließen. Die Vertreter des BDWi wiesen darauf hin, dass die ständigen Angriffe gegen die Vermittler das politische Klima vergiften würde. Hier sei Besserung dringend erforderlich.
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