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25. Januar 2012
Meinungsaustausch mit der Arbeitsgruppe Finanzen der SPD-Bundestagsfraktion
Neben u.a. den Auswirkungen von Basel lll auf die Unternehmensfinanzierung wurde Aktuelles aus BDWi-Branchen mit der Arbeitsgruppe Finanzen der SPD-Bundestagsfraktion besprochen.
 |  Arbeitsgruppe Finanzen der SPD-Bundestagsfraktion: Nicolette Kressl (2. v. l.), Bernd Scheelen (3. v. l.) und Dr. Carsten Sieling (4. v. l.). |
Teilgenommen haben unter anderen die Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Nicolette Kressl und die Abgeordneten Bernd Scheelen und Dr. Carsten Sieling. Das Gespräch wurde von BDWi-Präsident Werner Küsters moderiert.
Kleine und mittlere Unternehmen würden besonders stark unter der Belastung durch Bürokratie leiden. Aktuell sei das die Einführung der e-Bilanz, die eigentlich eine gegenteilige Wirkung entfalten sollte. Ein ständiges Ärgernis seien aber auch die langen Aufbewahrungsfristen. Das machte der Vertreter der Union Mittelständischer Unternehmen (UMU) deutlich. Küsters wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er im Rahmen eines Neubauprojektes Lagerraum für die Aufbewahrung von Unterlagen schaffen musste. Für die dafür erforderlichen Mittel hätte er lieber drei Arbeitsplätze eingerichtet. Kressl macht deutlich, dass der SPD das Problem bewusst sei. Eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sei aber nicht ohne weiteres möglich. Scheelen bot dem UMU-Vertreter an, ihn zu einer Sitzung der SPD-Arbeitsgruppe Kommunalpolitik einzuladen, um das Thema tiefergehend zu diskutieren.
In Hinblick auf die drohenden Belastungen der Mittelstandsfinanzierung durch Basel lll wies Kressl darauf hin, dass sich die SPD hier für eine europäische Richtlinie anstatt einer Verordnung stark mache. Im Rahmen einer Richtlinie sei es einfacher, die Rahmenbedingungen Deutschlands zur Finanzierung der KMU zu berücksichtigen.
Benachteiligung privatwirtschaftlicher Pflegeanbieter
Der Vertreter des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) kritisierte die Benachteiligung privatwirtschaftlicher Pflegeanbieter gegenüber Unternehmen in Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden. Dies gelte insbesondere für die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und die Umsatzsteuerbelastung im Bereich der Seniorenresidenzen. Kressl bot an, dass Thema mit der Abgeordneten Ute Kumpf zu besprechen, die sich gerade im Rahmen einer Arbeitsgruppe damit beschäftigen würde. In Hinblick auf das Thema Seniorenresidenzen habe sie ihre Haltung nicht geändert.
Verbraucherschutz bei der Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen
Zum Thema Honorarberatung hat die SPD-Bundestagsfraktion einen eigenen Antrag vorgelegt. Von Seiten des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wurde gefordert, dass die Beratung gegen Provision weiterhin möglich sein müsse sowie der Wunsch nach einer Kammerlösung im Gegensatz zu einer Gewerbeämterzuständigkeit bei der Neuordnung des Finanzanlagenvermittlerrechts bestärkt. Der Vertreter von VOTUM (Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa) schlug zur Förderung der Honorarberatung vor, sowohl eine Beratung gegen Honorar oder alternativ eine Beratung gegen Provision zu erlauben, Der Kunde solle die Entscheidung treffen. Beides zusammen solle aber bei einem Kunden nicht möglich sein. Dann hätte man eine klare Orientierung. Sieling bot an, dass Thema in einem zusätzlichen Gespräch zu vertiefen.
Sicherheitswirtschaft
Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) mache sich für mehr Qualität im Sicherheitssektor stark, so deren Vertreter. Dies ließe sich am besten – neben verbandsinternen Qualifizierungsmaßnahmen – über strengere Kriterien zum Berufszugang in die Tat umsetzen. Kressl entgegnete, dass sie ähnliche Forderungen auch aus anderen Branchen hören würde.
Gewerbliches Geld-Gewinnspiel
Der Vertreter des FORUM für Automatenunternehmer in Europa e.V. schilderte die Auswirkungen unlängst beschlossener Landes-Spielhallengesetze (in Berlin und Bremen bereits 2011 in Kraft getreten) und die dort und in dem, von der EU-Kommission nicht notifizierten, Glücksspieländerungsstaatsvertrag vorgesehenen drastischen Einschränkungen des gewerblichen Geld-Gewinnspiels, die einer Legalenteignung gleichkommen. Die Deutsche Automatenwirtschaft wird sich mit allen rechtlichen Mitteln gegen die existenzvernichtenden Regelungen zur Wehr setzen und hat sich des Sachverstandes von sehr renommierten Staats-, Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarechtlern und renommierter Anwaltskanzleien bedient, die in ihren Gutachten sehr ausführlich und prägnant die verfassungs-, verwaltungs- und europarechtlichen Maßstäbe und Grenzen von Einschränkungen des gewerblichen Geld-Gewinnspiels herausgearbeitet haben. Mangelnde Gesetzgebungs- und Regelungskompetenz (z.B. Verbot der Mehrfachkonzessionen), materielle Verfassungswidrigkeit in ganz vielen Punkten, Inkohärenz der vorgesehenen und beschlossenen Regelugen, Unionsrechtswidrigkeit, Nichtbeachtung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an z.B. angemessene Übergangsfristen etc. führen im Ergebnis dazu, dass rechtswidrige, widersprüchliche und überlappende Regelungen auf Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene die verfassungsrechtlich gebotene Kohärenz und Bestimmtheit gefährden. Eine Klageflut wird im Endergebnis zu haushaltsrelevanten Schadensersatzzahlungen seitens des Bundes, der Länder und Kommen in beträchtlicher Höhe führen, sollte es nicht noch zu Einsicht und einem Einlenken des Gesetzgebers kommen. Auf Vorschlag und Bitte des FORUM-Geschäftsführers erklärten die anwesenden Mitglieder der Arbeitsgruppe Finanzen der SPD-Bundestagsfraktion (NicoletteKressl, Bernd Scheelen und Dr. Carsten Sieling) sich bereit, die Gesamtthematik eingehender in einem gesonderten Gespräch auf bilateraler Ebene zu erörtern.
Fazit
Kressl machte deutlich, dass neben dem Gespräch in größerer Runde auch der bilaterale Austausch wichtig sei. Dann könne man einzelne Themen auch intensiver erörtern. Dennoch werde man auch in Zukunft regelmäßig in großer Runde zusammentreffen.
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