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Forderungen des BDWi: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht

Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsrecht sind zwei Seiten einer Medaille. Die umfangreiche arbeitsrechtliche Regulierung in Deutschland ist maßgeblich für die Misere am Arbeitsmarkt verantwortlich.

Zur Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit setzt der Staat auf arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Diese Maßnahmen tragen jedoch zum Anstieg der Arbeitskosten bei und verdrängen im schlimmsten Fall reguläre Beschäftigung.

Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik

Der BDWi fordert die konsequente Ausrichtung des Maßnahmenkataloges der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf den ersten Arbeitsmarkt. Die Entscheidung des Bundes, nur noch Maßnahmen zu fördern, die mindestens 70 Prozent der Absolventen in den ersten Arbeitsmarkt bringen, ist richtig und darf nicht aufgeweicht werden. Private Unternehmen können bessere Vermittlungsleistungen erbringen als die Bundesagentur für Arbeit. Darum muß sich die Bundesagentur auf die Auszahlung des Arbeitslosengeldes beschränken. Besonderes Augenmerk ist bei der Umgestaltung der Existenzgründerförderung notwendig. Die verschiedenen Programme müssen zusammengefaßt und die Benachteiligung bereits existierende Benachteiligung der Unternehmern muß in Zukunft vermieden werden.

Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik

Der BDWi fordert die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ausschließlich zur Absicherung von Lohnersatzleistungen zu verwenden. Die Selbstverwaltung der Arbeitsmarktpolitik durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ist gescheitert. Notwendig ist die Stärkung der Subsidiarität. Finanzierung und Verantwortung der Arbeitsmarktpolitik muß an die Kommunen übertragen werden. Damit kann die Verschiebung von Belastungen auf Dritte in Zukunft unterbunden werden, wenn Verantwortung und Finanzierung in einer Hand sind.

Arbeitsrecht – Risiken für Unternehmen

Die Politik muß aus den ernormen Zuwächsen bei geringfügiger und befristeter Beschäftigung endlich die richtigen Schlüsse ziehen. Unbefristete reguläre Arbeitsplätze sind für Unternehmen mit erheblichen, unkalkulierbaren Risiken verbunden. In der Mehrzahl der Kündigungsschutzverfahren erweisen sich die Kündigungen als fehlerhaft. Um langfristige Zahlungsverpflichtungen zu vermeiden, bleibt den meisten Unternehmen nur die Möglichkeit, sich in einem Vergleich auf hohe Abfindungszahlungen einzulassen. Die überwiegende Anzahl der Arbeits-rechtsverfahren endet mit einer Abfindungsvereinbarung.
Die arbeitsrechtlichen Einstellungshemmnisse müssen beseitigt werden. Der Bereich, in dem der Kündigungsschutz nicht greift, muß ausgeweitet werden; einerseits in Hinblick auf die Unternehmensgröße und anderseits in Hinblick auf die Beschäftigungsdauer. Der BDWi schlägt als Schwellenwerte vor, Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten einerseits und Arbeitnehmer mit einer Beschäftigungsdauer von weniger als 2 Jahren vom Kündigungsschutz auszuschließen. Außerdem sind verbindliche Abfindungsregelungen für Kündigungen erforderlich.

Bürokratiebelastung

Die Verwaltung der Arbeitnehmer verursacht erheblichen Aufwand in den Unternehmen. So sind nicht nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, sondern auch Berichte und Statistiken zu erstellen. Der BDWi fordert, diese Verpflichtungen zusammenzufassen und zu straffen. Den Unternehmen muß ein einheitlicher Ansprechpartner auf Seiten der Verwaltung gegenübergestellt werden, dem die Verantwortung für die Weiterleitung der Zahlungen und Daten übertragen wird.

Arbeitsfremde Bestimmungen

Das Arbeitsverhältnis wird durch die Politik immer stärker mit zusätzlicher Regulierung überzogen. Es gelten u.a. zusätzliche Bestimmungen für Frauen, Alte, Junge, Behinderte und Ausländer. Jüngstes Beispiel ist die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungs- richtlinien. Der BDWi ist ausdrücklich gegen Diskriminierungen, für die Chancengleichheit von Frauen und für die Beschäftigung von behinderten und älteren Arbeitnehmern. Diese Ziele werden aber nicht durch die Überfrachtung des Arbeitsvertrages erreicht. Der BDWi fordert, das Arbeitsrecht zusammenzufassen, zu straffen und zu bereinigen.

Der Produktionsfaktor Arbeit trägt den größten Anteil an der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme. Jeder Anstieg der Beiträge zur sozialen Sicherung macht somit den Faktor Arbeit unattraktiver. Dadurch untergräbt das System seine Finanzierungsbasis. Darum fordert der BDWi die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen über Steuern. Nur wenn der Staat unmittelbar die Kosten sozialer Leistungen trägt, hat er ein ausreichendes Interesse an einem sparsamen Einsatz.

Die Zeitarbeitsunternehmen leisten einen sehr wichtigen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit. Viele ehemals Arbeitslose finden über die Zeitarbeit den Wiedereinstieg in Beschäftigung. Die Branche leidet aber immer noch unter erheblichen Beschränkungen wie zum Beispiel einem Tätigkeitsverbot in der Bauwirtschaft und dem Zwang zum Abschluß von Tarifverträgen. Der BDWi fordert, diese Beschränkungen zu beseitigen.

 

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