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Forderungen des BDWi: Betriebliche Ausbildung

Die betriebliche Ausbildung reformieren – den Standort Deutschland sichern–

Die Bundesregierung will in diesem Jahr das Thema Bildung in den Vordergrund rücken. Zumindest in der Öffentlichkeit konzentriert sich augenblicklich die politische Diskussion auf den Problemkreis Hochschule – allenfalls erweitert um den Aspekt der gymnasialen Vorbildung.

 

 

Die betriebliche Ausbildung hingegen spielt kaum eine Rolle. Dabei ist sie es, die den hohen Standard der deutschen Produkte und Dienstleistungen sichert und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unseres Landes bedingt. Dies gilt es zu bewahren und fortzuentwickeln.

Die mittelständischen Dienstleister ist besorgt über die Entwicklung der betrieblichen Ausbildung in den letzten Jahren. Die Politik stellt zwar populistische sozialpolitische Forderungen an die Unternehmen, in dem sie mit Strafabgaben die Zahl der Ausbildungsplätze quantitativ nach oben schrauben will. Sie stiehlt sich jedoch vielfach aus der Verantwortung, wenn es um die qualitativen Rahmenbedingungen der betrieblichen Ausbildung geht. Hier besteht aber massiver Handlungsbedarf.

Die mittelständischen Dienstleister fordern daher die Politik auf, anstelle von Zwangsabgaben für positive Rahmenbedingungen der Ausbildung zu sorgen. Hierzu schlägt er folgende Maßnahmen vor:

Voraussetzungen für den Eintritt in den Beruf verbessern

Die Grundlagen für die erfolgreiche betriebliche Ausbildung müssen durch Schule und Elternhaus gelegt werden. Selbstverständlich gehört dazu eine Schulbildung, die zuallerst ausreichende Kenntnisse in Rechtschreibung und Lesen sowie Mathematik vermittelt. So selbstverständlich dies klingen mag, seit den letzten Jahren beherrschen mehr und mehr Schulabgänger dieses Wissen nicht mehr. Aus Einzelfällen ist zumindest in der Hauptschule vielfach die Regel geworden. Diese Entwicklung muß gestoppt und umgekehrt werden.

Qualitativ hochwertige Betreuung der Schüler sicherstellen

Da sich zeigt, daß Elternhäuser vielfach nicht in der Lage sind, die Schulen bei dieser Bildungsaufgabe sinnvoll zu unterstützen, ist ein verpflichtender Nachmittagsunterricht bzw. eine qualitativ hinreichende Nachmittagsbetreuung der Schulkinder einzuführen.

Interessen der Schüler wecken

Schule und Eltern müssen die Kinder und Jugendlichen für die Arbeitswelt interessieren. Für die Schule bedeutet dies die Intensivierung der Kontakte zur Wirtschaft. Dies ist gleichsam auch als Aufforderung an die Berufsverbände zu verstehen, im Sinne der qualitativen Nachwuchsförderung vor Ort Kooperationen mit Schulen zu suchen. Dies ist eine wichtige Strategie vor dem Hintergrund des zu befürchtenden Arbeitskräftemangels in den kommenden Jahren.

Die Berufsberatung muß künftig über das heutige Maß hinausgehen. Die Beratung der Schüler durch Mitarbeiter des Arbeitsamts hat sich dabei als vollkommen verfehlt erwiesen. Praxisferne Personen sind nicht in der Lage, ein Berufsbild attraktiv darzustellen. In den Unterricht der letzten beiden Schuljahre sind Vorstellungstage der vor Ort existierenden Ausbildungsberufe zu integrieren, die von Berufsangehörigen durchgeführt werden. Auch ist die Durchführung von Berufspraktika weiter zu intensivieren. Die gymnasiale Oberstufe ist in diesen Prozeß einzubeziehen. Ausbildungsplatzbörsen, wie in einigen Regionen Deutschlands durchgeführt, müssen zum Standard der Ausbildungsplatzwerbung gehören.

Die aus dem Interesse der Jugendlichen erwachsende Motivation ist eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Lehrzeit junger Menschen. In diesem Bereich ist die Unterstützung durch die Elternhäuser und die gesamte Gesellschaft äußerst wichtig.

 

Neuerungen rund um den Vertragsabschluß

Die ausbildenden Unternehmen stellen sich auf ihre künftigen Auszubildenden ein. Nach Abschluß des Ausbildungsvertrags beenden sie ihre Bemühungen, weitere Bewerber zu einzuladen und auf ihre Eignung hin zu prüfen. Immer häufiger müssen die Betriebe jedoch feststellen, daß Auszubildende kurzfristig vor Arbeitsbeginn absagen oder unangekündigt der Ausbildungsstelle fernbleiben. Dies hat seinen Grund in Mehrfachvertragsabschlüssen durch die Jugendlichen. Um diese unangenehmen Erscheinungen zu beseitigen, soll im Zuge der Einführung der Arbeitnehmerkarte „JobCard“ durch eine entsprechende Meldung nach Abschluß des Arbeitsvertrags geprüft werden, ob bereits anderweitige arbeitsvertragliche Vereinbarungen bestehen.

 

Das duale System der Ausbildung neu denken

Das duale System von betrieblicher und berufsschulischer Ausbildung gilt als Qualitätsgarant im deutschen Ausbildungssystem. So sinnvoll die theoretische Vertiefung praktischer Lehrinhalte ist, so notwendig ist es, den Stellenwert von Schule und Betrieb neu zu definieren. Dabei ist es wichtig, daß die Priorität der Ausbildung im Unternehmen liegt. Nicht die Schule, der Betrieb ist Hauptträger der Berufsqualifizierung junger Leute. Darüber hinaus muß der Schulbetrieb flexibilisiert werden.

Lerninhalte neu ausrichten

Bei der Erstellung der Rahmenlehrpläne der Berufsschulen müssen künftig die Berufsverbände maßgeblich einbezogen werden. Denn es bedarf einer engen Kooperation von Kultusministerium und Wirtschaft, die über die Zusammenarbeit mit dem Kuratorium der deutschen Wirtschaft zur Berufsbildung hinausgeht. Auf diese Weise kann in größerem Maß als bisher eine branchenbezogene Qualitätssicherung in den Ausbildungsgängen erreicht werden.

Praxis und Theorie verzahnen

Auch die Berufsschulen selber müssen stärker mit Fachlehrern ausgestattet werden. Gegenwärtig muß vielerorts ein Verlust bzw. Fehlen von Berufspraktikern in den Berufsschulen beklagt werden. Gründe hierfür liegen einerseits in der Schließung von Studiengängen an den Hochschulen. Andererseits sind die Schulen gegenüber Fachkräften aus den Branchen zu wenig aufgeschlossen. Es muß Berufstätigen möglich sein, durch eine adäquate Qualifizierung im Berufsschuldienst tätig zu werden. Dabei sollte ein Wechsel beidseitig möglich sein, um auch durch die phasenweise Rückkehr in die Praxis auf dem Stand der Zeit zu bleiben.

Durch diese Verzahnung von Berufspraxis und Berufsschule eröffnen sich neue Dimensionen der Zusammenarbeit. Nicht mehr die parallele Vermittlung von Lerninhalten dominiert, sondern die vernetzte Wissensgenerierung. Lernortkooperationen können in diesem Zusammenhang hilfreiche Einrichtungen sein, um erworbenes theoretisches Wissen in „Projektbetrieben“ für jeden Schüler praktisch zu vertiefen, obwohl er diesen Lerninhalt augenblicklich in „seinem“ Unternehmen nicht umsetzen kann.

Die örtlichen Betriebe werden ermutigt, eventuelle Bildungsdefizite der Auszubildenden in ergänzenden Lerngruppen am Abend zu qualifizieren. Hierzu ist die Bildung örtlicher bzw. regionaler betrieblicher Netzwerke sinnvoll. Die Rückkoppelung mit der Berufsschule ist dabei notwendig.

Konzentration auf das berufliche Wissen

Der verstärkte Praxisbezug der Ausbildung muß ihren Niederschlag auch in der diesbezüglichen Fokussierung in der Berufsschule finden. Durch die Intensivierung der schulischen Bildung (in Grund- und weiterführender Schule) werden in der Berufsschule Kapazitäten für die berufsbezogene Schulbildung frei. Auch ist die Einstellung des Sportunterrichts zugunsten dieser Lerninhalte geboten.

Flexibilität vor Ort

Branchenspezifische Flexibilität ist auch in der Placierung der Berufsschultage bzw. der täglichen Stundenzahl erforderlich. Jährliche Stundenkonten für die berufschulische Ausbildung werden in Absprache zwischen der örtlichen Schulaufsicht und der ansässigen Unternehmen zielgenau eingesetzt.

Leistungsanreize setzen

Im Zuge der Stärkung der Qualität der Ausbildung und der Motivation der Auszubildenden, muß die Zwischenprüfung erheblich aufgewertet werden. Wie bereits weitgehend in der universitären Ausbildung verwirklicht, muß die Absolvierung der Zwischenprüfung etwa in der Mitte der Ausbildungszeit über die Fortsetzung der Ausbildung entscheiden. Wird die Zwischenprüfung bzw. eine einzurichtende Nachprüfung nicht bestanden, hat der ausbildende Betrieb das Recht, das Ausbildungsverhältnis zu lösen.

Das Recht zur Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erhält der Betrieb auch dann, wenn der Auszubildende seinen Pflichten zur Mitwirkung an der Ausbildung (etwa unentschuldigtes Fehlen in der Schule) wiederholt bzw. über einen längeren Zeitraum nicht nachkommt. Der Schule muß künftig eine diesbezügliche sofortige Meldepflicht gegenüber dem Ausbildungsbetrieb auferlegt werden.

 

Staatliche Rahmenbedingungen der Ausbildung der Zeit anpassen

Neben der Neujustierung des dualen Ausbildungssystems müssen auch rechtliche Rahmenbedingungen den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz darf keine strengeren Regelungen enthalten als das Jugendschutzgesetz. In diesem Zusammenhang sind zum Beispiel Einsatzzeiten Minderjähriger im Betrieb der gewährten Verweildauer in der Öffentlichkeit anzugleichen.

 

Modell für die Zukunft entwickeln

Die betriebliche Ausbildung in Deutschland ist ein Zukunftsmodell. Dies gilt jedoch nur dann, wenn dringende Reformen angepackt werden, wenn die Leistung in den Fordergrund gestellt, die praktische Betriebsausbildung gestärkt sowie die Berufsschule flexibilisiert wird. Dadurch werden in Deutschlands Wirtschaft notwendige qualitative Standards aufrechterhalten und ausgeweitet. Denn die Betriebe sind auf adäquat ausgebildete Arbeitskräfte angewiesen. Deswegen ist die betriebliche Ausbildung auch eine notwendige Investition in die betriebliche Zukunft.

Die reformierte Ausbildung gewinnt aber auch für die Jugendlichen an Attraktivität und schafft dadurch gesellschaftlich integrierte junge Menschen.



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