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29. November 2011

Forum Dienstleistungswirtschaft – Veranstaltung zur Netzpolitik

80 Vertreter aus Wirtschaft, Bundestag und Verwaltung diskutierten im Rahmen einer Veranstaltung über das Nebeneinander von legalen und illegalen Geschäftsmodellen im Internet.



Sebastian Blumenthal (FDP), Siegfried Kauder (CDU) und Lars Klingbeil (SPD) / von links nach rechts.


Dabei ging es um Film, Musik und Glücksspiel. Urheberrechte seien ein hohes Gut, illegales Glücksspiel müsse unterbunden werden, darüber waren sich alle Diskutanten einig. Welche Maßnahmen dabei zu ergreifen seien, wurde kontrovers diskutiert. Konkret ging es unter anderem um Löschen oder Sperren von Websites, die Einschränkung des Internetzugangs für Nutzer als Strafe, den Unwillen der Internetwirtschaft, illegale Angebote zu bekämpfen, und um Bildung beziehungsweise Erziehung hin zu einer verantwortlichen Internetnutzung. 

Wer war beteiligt

Die Veranstaltung wurde von folgenden Verbänden ausgerichtet: Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft e.V. (BDWi), Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA), FORUM für Automatenunternehmer in Europa e.V., Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD), Lotto-Toto-Vertriebsgemeinschaft Bayern (VG), Web-Guard - Verein zur Förderung der Rechte im Internet e.V.   

Nach der Begrüßung und Einführung in die Thematik von BDWi-Präsident Werner Küsters wurden im Rahmen von Kurzpräsentationen Internetgeschäftsmodelle vorgestellt. Tobias Schiwek (simfy) erklärte die Funktionsweise von simfy. Fast jede Musik ist bei simfy legal und ohne Kosten im Netz zu hören. Matthias Zinecker erläuterte, wie die Internetvideothek Videobuster funktioniert. Die Kunden können sich aus über 60.000 Filmen den gewünschten nach Hause schicken lassen oder das Video-on-Demand-Angebot nutzen. Mario Hoffmeister (FORUM für Automatenunternehmer in Europa) zeigte, wie Online-Glücksspielangebote aus dem Ausland genutzt werden können, die gegen  deutsches Recht (Spielerschutz, Jugendschutz) verstoßen. Petur Agustsson (OpSec Security) und Jörg Weinrich (Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland) erklärten, welche finanziellen Interessen sich hinter der Verbreitung von Raubkopien verbergen und welche Rolle dabei Hostingangebote spielen. Dino Bongartz (ClickDistrict) stellte dar, wie afiliate-Werbung funktioniert und erläuterte seine Technologie, mit der man illegale Werbung blocken kann.

Im Anschluss diskutierten Sebastian Blumenthal (FDP), Siegfried Kauder (CDU) und Lars Klingbeil (SPD) mit Jörg Weinrich (Vorsitzender des BDWi-Arbeitskreises Rechtewahrung im Internet), Andy Meindl (Präsident des Bundesverband Automatenunternehmer) und Hubert Schmid (1. Vorsitzender der Lotto-Toto Vertriebsgemeinschaft Bayern ) die Schlussfolgerungen der Präsentationen. BDWi-Bundesgeschäftsführer Ralf-Michael Löttgen moderierte die Diskussion.

Urheberrechtsverletzungen

Das hinter Urheberrechtsverletzungen wirtschaftliche Interessen stehen, wurde an Hand der Darstellung der Geschäftsmodelle der Suchmaschinen Google und Bing sowie der Piraterieportale und der Hoster deutlich. Auch technisch unbedarften Internetnutzern fällt es leicht, über eine Suchmaschine einen illegalen Film bei einem Piraterieportal zu finden. Dort sind Links zu Hostingangeboten hinterlegt, wo der Film im Streamingverfahren angeschaut werden kann. Auf jeder Stufe wird mit Werbung Geld verdient. Die Hoster bieten darüber hinaus kostenpflichtige Premiumzugänge mit mehr Komfort an. Weder die Urheber noch der Staat erzielen dabei Einnahmen. 

Weinrich forderte, dass man die Internetwirtschaft stärker zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in die Verantwortung nehmen müsse. Auch in anderen Wirtschaftssektoren sei es gängige Praxis, dass Unternehmen, die Bürger oder andere Unternehmen schädigen, von der Politik dazu verpflichtet werden, dies abzustellen. Das gelte zum Beispiel für die Verringerung von Schadstoffemissionen. Bongartz unterbreitete den Vorschlag, bei Werbung auf illegalen Seiten deren Finanzwege zu blockieren 

Neben einem Vertreter von World of Video forderten auch Johannes Klingsporn (Verband der Filmverleiher) und Dr. Knut Böser (Verband Deutscher Drehbuchautoren) mehr Unterstützung für den besseren Schutz von Urheberrechten. Es sei nur schwer erträglich, dass es offenbar nicht möglich sei, das Nachfolgeangebot von kino.to vom Netz zu nehmen. Auch bestünde auf Providerseite gar kein Interesse, etwas zu tun. Dies sei bei Gesprächen unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums deutlich geworden. Die Grünen hätten bei Ihrer Bundesdelegiertenkonferenz in Kiel aberwitzige Vorschläge zum Urheberrecht unterbreitet. Darum sei das Urheberrecht in Gefahr. 

Blumenthal machte deutlich, dass für ein Funktionieren des Urheberrechts auch in Zukunft zu großen Teilen die Akzeptanz beim Bürger entscheidend sein wird. Wenn Internetnutzer keinen Sinn mehr sehen in einem rechtlichen Schutz der Ergebnisse kreativen Arbeitens, werden sie rechtliche Regelungen im digitalen Raum nicht akzeptieren. Eine solche Haltung schadet am Ende allen. Der Staat muss also dringend mehr auf Aufklärung setzen, statt einfach neue Regelungen zu schaffen. Wenn es gelingt, mehr Bewusstsein zu schaffen für den Wert umgesetzter Ideen, können Nutzer und Urheber wieder näher aneinander gebracht werden. Gleichzeitig muss jedoch auch klar sein, dass Urheberrechtsverletzungen im Netz keine Kavaliersdelikte sind, die keine Konsequenzen haben. Die Internet-Service-Provider hätten eine Mitwirkungspflicht bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen. Sie können aber nicht den gesamten Datenverkehr überwachen. Eine anlasslose Filterung von Daten lehne er ab. Der richtige Weg sei das Löschen von illegalen Angeboten. Das würde bei Kinderpornographie auch auf internationaler Ebene funktionieren. Die Löschquote läge hier bei 90 Prozent. Das Löschen von Angeboten, die gegen das Urheberrecht verstoßen, sei aber ungleich schwerer, wenn die Server im Ausland stehen.

Dem fügte Klingbeil hinzu, dass das geltende Urheberrecht offenbar nicht mit der fortschreitenden Digitalisierung und der Konvergenz der Medien Schritt halten kann. Einerseits hätten Künstler und Kreative Schwierigkeiten, für ihre Werke und Erzeugnisse, ihr kreatives Schaffen und ihre Ideen eine angemessene Vergütung zu erzielen. Gleichzeitig sehen sich zahlreiche Internet-Nutzer undurchsichtigen Abmahnwellen bezogen auf Urheberrechtsverletzungen ausgesetzt. Für die Auflösung dieser Problematik habe niemand bisher einen Königsweg. Es gehe um einen Interessensausgleich zwischen allen Akteuren. Eine bessere Rechtsdurchsetzung gegen illegale Plattform-Anbieter gehöre dabei genauso dazu, wie nutzerfreundliche Geschäftsmodelle und Bezahl-Methoden. Außerdem sei eine Debatte über den Wert von Kreativität in unserer Gesellschaft erforderlich. Nur mit diesem Dreiklang werde es gelingen, einen gesellschaftlichen Konsens im Urheberrecht zu erreichen.

Kauder wies darauf hin, dass dringend etwas gegen Urheberrechtsverletzungen getan werden müsse. Beim Zugriff auf illegale Musik- und Filmdateien müsse ein Warnhinweis eingeblendet werden. Wiederholter Zugriff müsse beim dritten Mal auch sanktioniert werden, zum Beispiel durch eine Absenkung der Surfgeschwindigkeit. Solange das Risiko für die Nutzer erwischt zu werden, bei null liegt, sei es nicht verwunderlich, dass diese auf die kostenlosen illegalen Angebote zurückgreifen würden. Da sich alle Politiker auf dem Podium für das Urheberrecht ausgesprochen hätten, müsse es auch möglich sein, gemeinsame Reglungen zu erreichen.

Glücksspiel

Hoffmeister veranschaulichte mit einem Kurzfilm wie Online-Glücksspielangebote aus In- und Ausland unreglementiert mit einem völlig unkontrollierten Zahlungsverkehr genutzt werden können. Der durchschnittliche Verlust eines Spielers beim Online-Glücksspiel läge mehrfach über den gesetzlich vorgeschriebenen Verlustbegrenzungen beim gewerblichen Geld-Gewinnspiel. BA-Präsident Meindl machte deutlich, dass die politischen Bestrebungen gegen legale Spielstätten die Tendenz der Spieler noch verstärke, immer mehr ins Internet und in den illegalen Bereich abzuwandern. Dem pflichtete auch Jörg Schintze vom FORUM bei. Man müsse einen realitätsbezogenen und nicht von Symbolpolitik geprägten, klar geregelten Rechtsrahmen schaffen.

Schmid wies darauf hin, dass der Aufwand erheblich sei, um Glücksspiel legal in Deutschland anbieten zu können. Bevor jemand Lotto-Toto-Angebote unterbreiten dürfe, müsse er umfangreiche Schulungsmaßnahmen durchlaufen, um den Spielerschutz zu gewährleisten. Von Spielerschutz könne aber bei den illegalen Angeboten keine Rede sein, da nicht einmal das Alter der Spieler überprüft werde. Das müsse sich dringend ändern.

Kauder kritisierte den Entwurf des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages, den die Länder vorgelegt haben. Dieser sei verfassungswidrig. Staatliche Casinos dürften im Hinblick auf ihre umfangreichen und unlimitierten Spielangebote gegenüber gewerblichen Spielhallen nicht bevorzugt behandelt werden. Spielhallen würden mit den vorliegenden Gesetzesvorschlägen systematisch kaputt gemacht werden. Klingbeil fügte hinzu, dass gerade bei jüngeren Menschen ein Mentalitätswandel stattgefunden hätte, sie seien eher im Internet unterwegs als in Spielhallen. Darauf entgegnete Meindl, dass man die Branche nicht so strikt regulieren müsse, wenn das gewerbliche Spiel nicht so attraktiv sei.  

Fazit

Recht und Gesetz müssen auch im Internet gelten. Legale Anbieter, ob im Netz oder in Gaststätten, Spielstätten oder Lotto-Annahmestellen , haben keine Chance gegen Konkurrenz, die auf die Bezahlung der Urheber verzichtet, sich nicht um den Jugend- und Spielerschutz schert und keine Steuern zahlt. Dadurch sind nicht nur Künstler und Unternehmen in ihrer Existenz bedroht. Auch dem Staat entgehen Steuereinnahmen. Darum ist in der Netzpolitik eine konkrete Diskussion über geeignete Maßnahmen überfällig, um bereits bestehende Gesetze im Internet durchzusetzen und praktikable gesetzliche Regelungen zu schaffen, forderte BDWi-Präsident Werner Küsters. In diesem Sinne war die Veranstaltung ein gelungener Einstieg.

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