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Berlin, 23. November 2009

Glücksspielstaatsvertrag ist nicht für Wettskandal verantwortlich

Der BDWi weist die Behauptung von Bwin zurück, dass die Beschränkung von privaten Sportwettangeboten durch den Glücksspielstaatsvertrag für den Wettskandal verantwortlich sei.


Werner Küsters
Präsident des BDWi


Der jüngste Wettskandal im Fußball hat seinen Ursprung in kriminellen Machenschaften in Asien. Die Regulierung von Sportwettangeboten über den Glücksspielsstaatsvertrag steht hierzu in keinem Zusammenhang.

„Die Statements von Bwin sind ein gutes Beispiel dafür, wie man versucht mit offenkundig falschen Zusammenhängen Politik zu machen. Der Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland hat nichts mit Rechtsverstößen in China zu tun“, macht BDWi-Präsident Werner Küsters deutlich.

 „Es ist aber an der Zeit, dass die Strafverfolgungsbehörden endlich die Herausforderung annehmen und illegale Glückspielangebote im Internet verfolgen. Die rechtlichen Grundlagen sind im Glücksspielstaatsvertrag längst vorhanden. Sie müssen genutzt werden“, fordert Küsters. 

 



 


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