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Berlin, 26. Februar 2010

Sonnenscheinrichtlinie nicht vergolden – Freibäder überdachen?

Der BDWi fordert von Ministerin von der Leyen, auf ein „Draufsatteln“ bei der EU-Richtlinie zum Schutz vor optischen Strahlen zu verzichten.


Werner Küsters
Präsident des BDWi


Bestandteil der Richtlinie ist unter anderem der Schutz von Mitarbeitern vor schädlichen Sonnenstrahlen. Die Ministerin plant für Deutschland noch strengere Bestimmungen als die EU.   

„Die Sonnenscheinrichtlinie feiert eine fröhliche Auferstehung. Ursprünglich hatte Brüssel geplant, Unternehmen zu weit reichenden Schutzmaßnahmen von Arbeitnehmern gegen Sonnenstrahlung zu verpflichten. So wären zum Beispiel Gartenbauarbeiten nur noch unter Sonnenschirmen möglich gewesen. Dieser Blödsinn ist aus der endgültigen Fassung der Richtlinie entfernt worden. Nun macht Bundesministerin von der Leyen das Fass wieder auf“, schildert BDWi-Präsident Werner Küsters. 

„Eine Verpflichtung für Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auf mögliche Schäden durch die Sonne hinzuweisen, ist überflüssig. Das ist jedem Mitarbeiter bekannt. So viel Mündigkeit darf man voraussetzen. Wenn das nicht der Fall wäre, müssten ja die Freibäder überdacht werden. Alternativ könnte natürlich der Bademeister jeden einzelnen Besucher persönlich auf die drohenden Gefahren hinweisen. Auch der Badeurlaub im Süden wäre dann wohl ohne staatliche Eincremekontrolle nicht mehr möglich“, so Küsters.

Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung gegen eine „Vergoldung“ von EU-Richtlinien ausgesprochen:

 „Wir werden EU-Richtlinien wettbewerbsneutral („1 zu 1“) umsetzen, damit Unternehmen am Standort Deutschland kein Wettbewerbsnachteil entsteht.“



 


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