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Berlin, 05. Januar 2012

Dienstleistungswirtschaft lehnt Rentenversicherungspflicht für Selbständige ab

Der BDWi lehnt eine Zwangsmitgliedschaft für Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung ab.


Werner Küsters
Präsident des BDWi


Auch eine Verpflichtung zur Altersvorsorge, wie sie von der CSU in Wildbad Kreuth diskutiert wird, ist für viele Selbständige keine Alternative.

„Eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige hat mehr negative als positive Auswirkungen. Die meisten Unternehmer sorgen auf vielfältige Weise für ihr Alter vor, häufig steckt die Altersvorsorge im Betrieb. Eine Rentenpflicht wäre für diese Gruppe nicht nur überflüssig, sondern entzöge dem Betrieb laufend Liquidität durch die Zahlungen in die Rentenkasse, die der Selbständige auch noch komplett alleine aufbringen müsste. Selbständigen mit geringen Einkommen hilft die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung unter dem Aspekt von drohender Altersarmut auch nicht weiter. Sie ist – bei einem monatlichen Regelbeitragssatz von derzeit 514,50 Euro – schlicht nicht bezahlbar. So oder so macht eine Pflicht zur Absicherung Selbständigkeit deutlich unattraktiver. Das kann nicht gewollt sein“, macht BDWi-Präsident Werner Küsters deutlich.        

„Sollte es der Politik aber vorrangig darum gehen, unter dem Deckmantel der Solidarität kurzfristig neue Einnahmequellen für die Rentenkassen zu erschließen, dann müssten alle Berufsgruppen in die Überlegungen einbezogen werden – auch Beamte“, so Küsters.



 


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